VERKEHRSRECHT
Bußgeld wegen Verkehrsverstoß?
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Sie haben ein Bußgeld wegen eines Verkehrsverstoßes bekommen? Oder haben Sie eine andere Frage zum Verkehrsrecht? Rechtsanwältin Arslan-Balci hilft Ihnen weiter. Bei Bußgeldsachen im Verkehrsrecht erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung. Schnell, Einfach & Sicher. Wir melden uns umgehend zurück.
Wenn Sie sich plötzlich mit einem verkehrsrechtlichen Problem herumschlagen müssen, weil es einen Verkehrsunfall gab oder Ihnen ein Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, dann ist ein Anruf bei der Kanzlei Arslan-Balci der schnellste Weg zur Lösung. Oder Sie nutzen einfach unser Formular zur Übermittlung Ihres Falls. Wenn ein Schaden oder ein Unfallhergang ermittelt werden muss, arbeitet die Kanzlei mit zuverlässigen Kfz-Sachverständigen und Gutachtern zusammen.
Sie wurden in einen Verkehrsunfall verwickelt, mit Sachschaden oder auch Personenschaden? Gibt es unstimmige Zeugenaussagen oder Probleme mit der Aufnahme durch die Verkehrspolizei?
Gibt es Konflikte um die Regulierung des Unfallschadens, mit der Versicherung oder mit dem Unfallgegner?
Stehen Forderungen nach Schadenersatz und Schmerzensgeld im Raum, die Sie durchsetzen oder abwehren wollen?
Haben Sie einen Bußgeldbescheid bekommen, der Ihnen überhöht oder ungerechtfertigt vorkommt? Rechnen Sie mit Punkten in Flensburg?
Verkehrsunfälle direkt mit der Versicherung des Unfallgegners zu regeln, ohne Anwalt für Verkehrsrecht, ist selten eine gute Idee. Und es gibt keinen Grund, einen Bußgeldbescheid oder den Vorwurf einer Verkehrsstraftat widerstandslos hinzunehmen. Haben Sie ein verkehrsrechtliches Problem?
Wird Ihnen ein Rotlicht-Verstoß, eine Geschwindigkeitsüberschreitung, Überholen im Überholverbot, ein Handy am Steuer oder ein ähnlicher Verkehrsverstoß vorgeworfen? Wollen Sie überprüfen lassen, ob es dafür wirklich stichhaltige Beweise gibt?
Geht es um den Vorwurf, unter Drogen oder mit Alkohol am Steuer gesessen zu haben?
Steht der Verlust des Führerscheins im Raum, obwohl Sie auf Auto und Führerschein beruflich angewiesen sind? Droht Ihnen ein Fahrverbot oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn Sie den jüngsten Vorwurf eines Verkehrsverstoßes nicht entkräften können?